für die mobile Anwendung „Mycorrhia" und die Website mycorrhia.eu
Stand: 3. Oktober 2026 · Version 1.5
(1) Anbieter
Anbieter der mobilen Anwendung „Mycorrhia" (nachfolgend „App") und der Website mycorrhia.eu (nachfolgend „Website") ist:
Oskar Steppeler Hedwigstraße 5 33649 Bielefeld, Deutschland
E-Mail: support@mycorrhia.de Telefon: +49 152 33894382
(nachfolgend „Anbieter")
(2) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der App und der Website in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Für den bloßen Besuch der Website, ohne Nutzung der App, gelten diese AGB nur, soweit der Besucher ihnen zugestimmt hat.
Nutzer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die die App oder die Website nutzt. Verbraucher ist, wer die Leistungen zu Zwecken nutzt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB); Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen, die ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet; im Übrigen gelten diese AGB für beide Gruppen. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften gehen diesen AGB in jedem Fall vor.
(3) Vertragsschluss und Einbeziehung
Diese AGB werden Vertragsbestandteil, indem der Anbieter den Nutzer vor der erstmaligen Nutzung ausdrücklich auf sie hinweist, ihm die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und der Nutzer ihnen durch eine ausdrückliche Handlung zustimmt; das geschieht beim erstmaligen Start der App. Der Anbieter hält diese AGB innerhalb der App und auf der Website dauerhaft zum Abruf bereit und weist vor der Bestellung einer kostenpflichtigen Leistung erneut auf sie hin. Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter. Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Der Anbieter speichert den Vertragstext nicht gesondert; die jeweils geltende Fassung dieser AGB ist in der App und unter https://mycorrhia.eu/recht/agb.html abrufbar und kann dort gespeichert werden.
KLARSTELLUNG: Der bloße Bezug der App über den App-Store bewirkt für sich genommen keine Einbeziehung dieser AGB. Maßgeblich ist allein die Zustimmung des Nutzers innerhalb der App. Ist der Nutzer mit diesen AGB bei der erstmaligen Nutzung nicht einverstanden, ist ihm die Nutzung der App nicht gestattet; für spätere Änderungen gilt § 8.
(4) Abweichende Bedingungen
Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Verhältnis zu den Bedingungen von Google Play
Die App wird über Google Play bezogen. Google Play wird von Google Ireland Limited zur Verfügung gestellt. Premium-Leistungen werden ausschließlich als Abonnement über Google Play abgeschlossen und über das Abrechnungssystem von Google Play abgerechnet; der Kaufvertrag über das Abonnement kommt mit Google Commerce Limited nach den Nutzungsbedingungen von Google Play zustande.
Für Abschluss, Preis und Preisänderungen, Zahlung, Laufzeit, Verlängerung, Kündigung, Widerruf und Erstattung eines Abonnements gelten die Nutzungsbedingungen von Google Play. Diese AGB regeln Inhalt, Umfang und Grenzen der Leistungen der App. Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
Die App ist ein naturkundlicher Informationsdienst. Sie schätzt auf Grundlage öffentlich verfügbarer Geo-, Klima-, Boden- und Vegetationsdaten sowie statistischer Modelle die Habitat-Eignung eines Standorts für das mögliche Vorkommen von Pilzarten, einschließlich Speise- und Giftpilzen; die Einstufung einer Art als Speisepilz, Giftpilz oder Pilz mit uneinheitlichem Speisewert folgt den Listen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM); einzelne Arten stuft die App vorsorglich strenger ein, als diese Listen es tun. Die Farbe einer Habitatkarte ist keine Einstufung. Die Darstellung von Lebensräumen giftiger Arten ist keine Warnung vor dem Vorkommen von Giftpilzen. Giftpilze können überall wachsen; das Fehlen einer Markierung bedeutet nicht, dass ein Ort sicher ist. Die Eignungsschätzungen und Kartenebenen liegen derzeit nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vor.
Die Angaben der App beziehen sich ausschließlich auf die Eignung eines Standorts als Lebensraum. Sie treffen keine Aussage über:
Zusätzlich stellt die App ein persönliches Fundtagebuch zur eigenen Dokumentation von Beobachtungen des Nutzers zur Verfügung. Einträge des Nutzers in das Fundtagebuch stellen keine Bestätigung, Prüfung oder Bewertung durch den Anbieter dar.
Die App ist ausdrücklich nicht:
Soweit die App zu einer Art eine allgemeine Einstufung oder einen allgemeinen Hinweis anzeigt (etwa „Speiseart laut Liste“ oder „Giftart“), ist das eine Nachschlage-Angabe zur Art. Sie sagt nichts über den einzelnen Fund, ersetzt keine Bestimmung und ist keine Verzehrfreigabe. Sämtliche Ergebnisse der App sind statistische Schätzungen mit inhärenter Unsicherheit. Sie können unzutreffend, unvollständig, ungenau oder veraltet sein. Der Anbieter garantiert nicht, dass eine Schätzung im Einzelfall zutrifft (siehe § 4 Absatz 5). Für Premium-Leistungen richtet sich die vertragsgemäße Beschaffenheit nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 327e bis 327h BGB).
Diese Beschreibung des Leistungsgegenstands ist kein Haftungsausschluss und bewirkt keinen. Sie legt fest, was die App leistet — eine Eignungsschätzung und keine Bestimmung —, und nicht, ob der Anbieter für die vertragsgemäße Erbringung dieser Leistung einsteht. Die Haftung des Anbieters nach § 4 Absatz 1, die zwingenden gesetzlichen Mängelrechte und die gesetzliche Aktualisierungspflicht bei entgeltlichen digitalen Produkten (§§ 327 ff. BGB) bleiben in vollem Umfang unberührt.
Der Verzehr von Wildpilzen kann zu schweren Gesundheitsschäden bis hin zum Tod führen.
Die App trifft keine rechtsverbindliche oder abschließende Aussage darüber, ob das Betreten einer Fläche oder das Sammeln von Pilzen dort rechtlich zulässig ist. Die Darstellung einer Habitat-Eignung stellt weder eine Empfehlung noch eine Aufforderung dar, die betreffende Fläche aufzusuchen, zu betreten oder dort Pilze zu sammeln. Insbesondere bedeutet die Anzeige einer Eignung nicht, dass die Fläche frei zugänglich ist oder dass dort gesammelt werden darf.
Die Einhaltung sämtlicher naturschutz-, artenschutz-, forst- und eigentumsrechtlicher Vorschriften obliegt dem Nutzer; die Haftung des Anbieters nach § 4 bleibt davon unberührt. Die Pflicht zur Einhaltung gilt insbesondere für:
Soweit die App Schutzgebiets- oder Sammelverbotszonen als eigene Anzeige-Ebene darstellt — beruhend auf Daten Dritter, insbesondere den Geodiensten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) —, dient diese Darstellung ausschließlich der groben Orientierung und Hilfestellung. Sie ist nicht amtlich, nicht rechtsverbindlich und nicht abschließend und gibt einen etwaigen Schutz- oder Verbotsstatus nur in vereinfachter, verallgemeinerter Form wieder. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, räumliche Genauigkeit und Maßstabsschärfe dieser Anzeige-Ebene übernimmt der Anbieter keine Garantie; dies gilt insbesondere im Hinblick auf den zeitlichen Verzug der zugrunde liegenden Datenquellen, die kartografische Generalisierung sowie Grenz- und Maßstabsungenauigkeiten (siehe § 2 Absatz 7 und § 4 Absatz 5).
Weder aus dem Vorhandensein noch aus dem Fehlen einer solchen dargestellten Zone kann auf den tatsächlichen Schutz- oder Verbotsstatus einer Fläche geschlossen werden. Insbesondere bedeutet das Nichtanzeigen einer Zone nicht, dass das Betreten der betreffenden Fläche oder das Sammeln von Pilzen dort zulässig ist; ebenso ersetzt die Anzeige einer Zone nicht die Prüfung ihres konkreten räumlichen und sachlichen Umfangs. Maßgeblich für den tatsächlichen Rechtsstand sind allein die amtlichen Quellen und die zuständigen Behörden, insbesondere die einschlägigen Schutzgebietsverordnungen und amtlichen Schutzgebietsverzeichnisse sowie die zuständigen Naturschutz- und Forstbehörden. Der Nutzer ist verpflichtet, den für eine Fläche geltenden Rechtsstand vor dem Betreten und vor dem Sammeln eigenständig anhand dieser amtlichen Quellen zu überprüfen.
Der Anbieter ist bemüht, die App möglichst unterbrechungsfrei bereitzustellen. Für die Basisversion schuldet der Anbieter keine bestimmte Verfügbarkeit. Der Anbieter darf den Funktionsumfang der unentgeltlichen Basisversion ändern, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist (§ 3 Absatz 1). Für kostenpflichtige Leistungen gelten statt dieses Satzes ausschließlich § 3 Absatz 2 und § 8 Absätze 3a und 4.
Die Nutzung der App setzt voraus:
Die hierfür anfallenden Kosten (insbesondere Datenverbindungskosten) trägt der Nutzer. Die genannten Voraussetzungen können sich mit künftigen Fassungen der App ändern; der Anbieter weist auf eine Anhebung der Mindestanforderungen vor der Aktualisierung hin. Einzelne Funktionen, insbesondere solche, die Daten vom Server des Anbieters beziehen, können eine aktuelle Fassung der App voraussetzen. Bevor eine Funktion in einer älteren Fassung der App nicht mehr zur Verfügung steht, weist der Anbieter in der App mindestens 30 Tage vorher darauf hin; die Aktualisierung über Google Play ist kostenlos. Für entgeltliche Leistungen gilt dabei § 8 Absatz 3a.
Minderjährige. Die App richtet sich nicht an Personen unter 16 Jahren; der Anbieter bietet ihnen die Nutzung nicht an und richtet keine Inhalte gezielt an sie. Ein kostenpflichtiger Vertrag wird ausschließlich mit unbeschränkt geschäftsfähigen Personen geschlossen. Schließt eine minderjährige Person gleichwohl einen kostenpflichtigen Vertrag, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die beschränkte Geschäftsfähigkeit (§§ 106 ff. BGB); ein ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag ist danach schwebend unwirksam. Die Abwicklung eines solchen Falles richtet sich nach den Bedingungen des App-Stores, über den die Zahlung abgewickelt wurde; die gesetzlichen Rückabwicklungsansprüche bleiben unberührt. Der Anbieter führt zur Feststellung des Alters keine gesonderte Prüfung durch und erhebt hierfür keine Daten.
Wesentliche Funktionen der App, insbesondere die Eignungsschätzung, beruhen auf Daten Dritter (siehe § 5 Absatz 3). Der Anbieter hat auf Verfügbarkeit, Aktualität, Aktualisierungsintervall, Inhalt und Fortbestand dieser Datenquellen keinen Einfluss. Für die Basisversion schuldet der Anbieter insbesondere keine tagesaktuelle Verfügbarkeit der zugrunde liegenden Daten und keine bestimmte Aktualisierungsfrequenz.
Werden externe Datenquellen ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft eingestellt, in ihren Nutzungsbedingungen geändert oder in Qualität, Umfang oder Aktualität eingeschränkt, ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Funktionen anzupassen, einzuschränken oder einzustellen, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist. Bei entgeltlichen Leistungen richtet sich eine solche Änderung nach § 8 Absatz 3a und damit nach § 327r BGB: sie setzt einen triftigen Grund voraus, darf dem Nutzer keine zusätzlichen Kosten verursachen, und bei einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung von Zugang oder Nutzbarkeit wird der Nutzer auf einem dauerhaften Datenträger unterrichtet und kann den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden.
Bei kostenpflichtigen Leistungen bleiben die gesetzlichen Rechte des Nutzers in vollem Umfang unberührt. Betrifft eine dauerhafte Einschränkung eine datenabhängige kostenpflichtige Teilleistung, während andere kostenpflichtige Leistungen unberührt fortbestehen, so kann der Nutzer seine gesetzlichen Rechte auf die betroffene Teilleistung beschränken; er ist hierzu nicht verpflichtet.
Die gesetzlichen Rechte des Nutzers bei unterbliebener Bereitstellung und bei Mängeln (§§ 327 ff. BGB) bleiben unberührt; dieser Absatz schränkt sie nicht ein.
Einen Teil der Kartenebenen und Funktionen der App stellt der Anbieter ohne Abonnement unentgeltlich zur Verfügung, damit der Nutzer die App, ihre Bedienung und die Arbeitsweise der Premium-Leistungen kennenlernen kann („Basisversion“; in der App „Kostenlose Demo“). Welche Ebenen und Funktionen zur Basisversion gehören, zeigt die App selbst an: Ebenen und Funktionen, die ein Abonnement erfordern, werden ausgegraut (blass) dargestellt, solange keine bestätigte Berechtigung zur Nutzung der Premium-Leistungen besteht; sie lassen sich dann nicht nutzen, und beim Antippen weist die App darauf hin, dass sie zum Abonnement gehören. Ein Anspruch darauf, dass ein bestimmter Funktionsumfang dauerhaft unentgeltlich bleibt, besteht nicht; der Anbieter kann den Umfang der Basisversion ändern, erweitern oder einschränken, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist. Für die Beendigung der unentgeltlichen Nutzung gilt Absatz 6.
Unabhängig vom Umfang der Basisversion bleiben ohne Abonnement stets zugänglich: die Rechtstexte, die Angaben zu den Datenquellen, der Supportkontakt, die Streuobst-Ebene sowie die eigenen, auf dem Endgerät gespeicherten Einträge des Nutzers im Fundtagebuch zum Ansehen, Bearbeiten, Exportieren und Löschen — auch nach Ablauf oder Kündigung eines Abonnements. Das Einlesen einer gesicherten Fundtagebuch-Datei gehört zum Abonnement. Das Recht des Anbieters, die unentgeltliche Nutzung nach Absatz 6 zu beenden oder den Betrieb der App einzustellen, sowie § 2 Absatz 7 bleiben unberührt.
Die Rechte von Nutzern mit Abonnement nach Absatz 2 bleiben von einer Änderung der Basisversion unberührt.
Das Premium-Abonnement umfasst für seine Laufzeit alle Kartenebenen und Funktionen der App einschließlich der Ebenen und Funktionen der Basisversion („Premium-Leistungen“); sie werden mit dem Abonnement freigeschaltet. Die Darstellung in der App nach Absatz 1 und die Beschreibung des Abonnements vor dem Kauf erläutern, welche Kartenebenen und Funktionen dazu gehören; sie können diesen Umfang zugunsten des Nutzers erweitern, ihn aber nicht einschränken.
Die Premium-Leistungen umfassen sowohl Auswertungen, die auf externen Datenquellen beruhen (siehe § 2 Absatz 7), als auch Funktionen, deren Bereitstellung nicht von externen Daten abhängt. Die Bereitstellung einer Funktion schuldet der Anbieter; für die mit ihr erzeugten oder heruntergeladenen Karteninhalte gilt der Vorbehalt des § 2 Absatz 7. Die Regelung zur Bestätigung der Berechtigung in diesem Absatz sowie § 2 Absatz 5 und Absatz 7 bleiben unberührt. Spätere Änderungen des Leistungsumfangs eines bestehenden Abonnements nimmt der Anbieter nur nach § 8 Absatz 3a und Absatz 4 vor.
Das Abonnement wird in Google Play verwaltet und gekündigt (§ 1 Absatz 5).
Nach dem Ende des Abonnements bleiben bereits auf das Endgerät geladene Kartenebenen, die ein Abonnement erfordern, auf dem Endgerät, lassen sich aber nicht mehr einschalten. Die eigenen Einträge des Fundtagebuchs bleiben davon unberührt.
Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht gegenüber Google Commerce Limited. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular stellt Google Play in seinen Nutzungsbedingungen bereit; den Widerruf richtet der Nutzer an Google Commerce Limited.
Die unentgeltliche Nutzung (Basisversion) kann der Anbieter jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen kündigen; er ist zudem berechtigt, den Betrieb der App und der Website ganz oder teilweise einzustellen. Ein Anspruch des Nutzers auf dauerhafte Bereitstellung der unentgeltlichen Leistungen besteht nicht.
Stellt der Anbieter die Premium-Leistungen insgesamt ein, kündigt er dies mindestens 30 Tage vorher in der App an. Mit der Einstellung beendet er die bestehenden Abonnements über Google Play und erstattet über Google Play das Entgelt für die bezahlte, nicht mehr erbrachte Zeit anteilig. Die gesetzlichen Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß des Nutzers gegen diese AGB vor, namentlich gegen die Nutzungsrechte nach § 5 oder die Pflichten nach § 6. Die außerordentliche Kündigung setzt in der Regel eine vorherige erfolglose Abmahnung voraus (§ 314 Abs. 2 BGB).
Der Anbieter haftet unbeschränkt
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist damit nicht verbunden. Absatz 1 bleibt unberührt; für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften der Anbieter und die in Absatz 4 genannten Personen auch bei einfacher Fahrlässigkeit unbeschränkt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. In den Fällen des Absatzes 1 gelten sie weder für den Anbieter noch für diese Personen; das gilt auch, wenn der Schaden auf einer Pflichtverletzung dieser Personen beruht.
Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Verfügbarkeit der in der App dargestellten Informationen, Schätzungen und Kartendarstellungen. Dies gilt insbesondere, soweit diese auf Daten Dritter beruhen (siehe § 5 Absatz 3). Die Absätze 1 und 2 sowie die zwingenden gesetzlichen Rechte des Nutzers nach den §§ 327 ff. BGB — insbesondere bei unterbliebener Bereitstellung (§ 327c BGB), wegen Mängeln und aus der Aktualisierungspflicht (§ 327f BGB) — bleiben hiervon unberührt.
Der Nutzer entscheidet eigenverantwortlich über sein Verhalten in der Natur, insbesondere darüber, eine Fläche aufzusuchen, Pilze zu sammeln, zu bestimmen oder zu verzehren, sowie über die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften. Die App trifft diese Entscheidungen nicht und kann sie nicht ersetzen (§ 2 Absätze 2 bis 4).
Dieser Absatz begründet keinen Haftungsausschluss zugunsten des Anbieters. Die Verantwortung des Nutzers für seine eigenen Entscheidungen und die Haftung des Anbieters für eigenes Verschulden bestehen nebeneinander. Die Absätze 1 und 7 gehen vor; insbesondere haften der Anbieter und die in Absatz 4 genannten Personen unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ein Mitverschulden des Nutzers wird nach § 254 BGB berücksichtigt und nicht durch diesen Absatz ersetzt.
Bei entgeltlichen digitalen Produkten und digitalen Dienstleistungen sowie bei digitalen Produkten, für die der Nutzer personenbezogene Daten bereitstellt (§ 327 Abs. 3 BGB), bleiben die zwingenden gesetzlichen Rechte des Nutzers bei unterbliebener Bereitstellung (§ 327c BGB) und wegen Mängeln sowie die gesetzliche Aktualisierungspflicht des Anbieters (§§ 327 ff. BGB) unberührt.
Mindestdauer der Aktualisierungen. Für entgeltliche digitale Produkte werden Sicherheits- und die zur Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen für die bezogene Fassung der App, mindestens ein Jahr ab Vertragsschluss, bereitgestellt; läuft ein Premium-Abonnement darüber hinaus, für dessen gesamte Laufzeit. Bei einer Einstellung der Premium-Leistungen nach § 3 Absatz 6 enden sie mit dieser. Für die Basisversion sagt der Anbieter keine bestimmte Aktualisierungsdauer zu; die gesetzlichen Pflichten bleiben unberührt.
Die App einschließlich ihres Quellcodes, der Eignungsmodelle und Algorithmen, der Datenaufbereitung und -verarbeitung, des Designs, der Benutzeroberfläche, der Texte, Grafiken, Marken und Bezeichnungen ist urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Die Rechte hieran stehen insoweit dem Anbieter zu.
Diese Bestimmung begründet keine Rechte, sondern beschreibt bestehende. Besteht an einem einzelnen Bestandteil kein Schutzrecht — etwa weil er die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht oder gemeinfrei ist —, so entsteht es nicht durch diese Bedingungen. Rechte Dritter an den in Absatz 3 genannten Daten bleiben ausdrücklich unberührt; der Anbieter erhebt daran keine eigenen Rechte (Absatz 5).
Die vom Anbieter erzeugte Eignungs-Datenbank (Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG) sowie die daraus abgeleiteten Eignungsschätzungen sind eigene Leistungen des Anbieters. Sie werden ausschließlich aus Datenquellen erzeugt, die keiner Share-Alike-Verpflichtung unterliegen (Absatz 3 Buchstabe a).
Der Anbieter räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Vertragsdauer beschränktes Recht ein, die App auf den von ihm genutzten Endgeräten zu eigenen, nicht-kommerziellen Zwecken zu nutzen. Diese Beschränkung betrifft ausschließlich den ZUGANG zur App und zu einem etwaigen Abonnement — also die Frage, wer die App benutzen darf. Sie betrifft NICHT die Daten Dritter nach Absatz 3: die Rechte, die dem Nutzer aus deren Lizenzen zustehen — einschließlich des Rechts, diese Daten weiterzugeben, zu bearbeiten und unterzulizenzieren, soweit die jeweilige Lizenz es vorsieht —, bleiben unberührt und werden durch diesen Absatz weder eingeschränkt noch an Bedingungen geknüpft. Jede darüber hinausgehende Nutzung der Leistungen des Anbieters — insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung sowie das automatisierte Auslesen (Scraping) — bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Absatz 5 bleibt unberührt.
Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt. Das gilt insbesondere für die bestimmungsgemäße Benutzung und die Fehlerberichtigung (§ 69d UrhG), die Erstellung einer Sicherungskopie (§ 69d Absatz 2 UrhG), die Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität (§ 69e UrhG), das Text und Data Mining (§§ 44b und 60d UrhG) sowie die zulässige Umgehung technischer Maßnahmen zur Ausübung dieser Rechte (§ 95b UrhG). Eine Zustimmung des Anbieters ist insoweit nicht erforderlich.
Die Beschränkung auf die Vertragsdauer betrifft ausschließlich das Recht, die App zu nutzen, solange der Nutzer sie bezieht. Sie berührt nicht die Rechte, die dem Nutzer aus den Bedingungen des App-Stores zustehen, insbesondere ein dort eingeräumtes fortdauerndes Nutzungsrecht an einer bereits bezogenen Fassung. Soweit die Bedingungen des App-Stores dem Nutzer weitergehende Rechte einräumen, gehen diese vor.
Die App nutzt Daten Dritter. Die Rechte hieran verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Für diese Daten gelten ausschließlich die Bedingungen der jeweiligen Lizenz; die Regelungen dieses § 5 begründen insoweit keine Rechte des Anbieters und schränken die Rechte des Nutzers aus diesen Lizenzen nicht ein (siehe Absatz 5).
a) Datenquellen der Eignungsberechnung und weiterer Funktionen
Die nachstehende Liste nennt alle Datenbestände Dritter, aus denen die Eignungs-Datenbank nach Absatz 1 erzeugt wird, und darüber hinaus weitere Datenquellen der App. Nicht in dieser Liste geführt sind die Basiskarte (Buchstabe b) und das Streuobst-Overlay (Buchstabe c) — beide beruhen auf OpenStreetMap-Daten, für sie gelten ausschließlich die dortigen Regelungen — sowie weitere Anzeige-Ebenen. Die vollständigen Quellenangaben und Lizenzen aller Datenquellen ergeben sich aus den Lizenzhinweisen (Absatz 4).
| Datenquelle | Lizenz |
|---|---|
| Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) | GeoNutzV |
| Deutscher Wetterdienst (DWD) | CC BY 4.0 |
| Bundesamt für Naturschutz (BfN) | GeoNutzV |
| Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) | CC BY 4.0 |
| Thünen-Institut | CC BY 4.0 (Wuchsgebietskarte: GeoNutzV) |
| Copernicus Land Monitoring Service (Europäische Umweltagentur, EEA) | Copernicus-Datenpolitik nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1159/2013: freier, vollständiger und offener Zugang unter den Bedingungen des Artikels 8 — insbesondere Quellenangabe und Nichthaftungshinweis |
| Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) | DL-DE-BY 2.0 |
| Gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission (JRC) | Beschluss 2011/833/EU (Wiederverwendung von Kommissionsdokumenten) |
| ISRIC — SoilGrids | CC BY 4.0 |
| LUCAS Topsoil (ESDAC / EU-Kommission, JRC) | ESDAC-Nutzungsbedingungen: Ableitung und kommerzielle Verwendung der Ergebnisse zulässig; Weitergabe der Rohdaten an Dritte untersagt; Quellenangabe und Nennung des Datensatzes verpflichtend; entdeckte Fehler sind dem Anbieter der Daten zu melden; Vertragsbeendigung mit 30 Tagen Frist möglich |
| GBIF — Global Biodiversity Information Facility | Es werden ausschließlich Datensätze unter CC0 1.0 und CC BY 4.0 bezogen. Für die CC-BY-Datensätze wird die Namensnennung der beitragenden Einrichtungen in den Lizenzhinweisen geführt; der zugrunde liegende Datenbezug ist mit einer eigenen Kennung (DOI) dauerhaft nachweisbar |
| Copernicus Climate Change Service (C3S) — ERA5 | CC BY 4.0 |
| Copernicus Emergency Management Service (EFFIS) | CC BY 4.0 |
| Natural Earth | Public-Domain-Widmung der Urheber; Nutzung ohne Erlaubnis und ohne Namensnennung ausdrücklich gestattet |
Keine der in dieser Liste genannten Quellen unterliegt einer Share-Alike- oder Copyleft-Verpflichtung. Diese Aussage bezieht sich ausdrücklich nur auf die Liste unter diesem Buchstaben a); die unter den Buchstaben b) und c) genannten OpenStreetMap-Daten stehen unter der ODbL 1.0 und damit unter einer Share-Alike-Lizenz. Sie fließen aus genau diesem Grund nicht in die Eignungsberechnung ein. Die GBIF-Fundmeldungen werden bereits beim Datenbezug auf Datensätze unter CC0 1.0 und CC BY 4.0 beschränkt; Datensätze unter Non-Commercial- oder Share-Alike-Bedingungen werden nicht einbezogen.
b) Kartendarstellung (Basiskarte)
Die Basiskarte der App beruht auf Daten von © OpenStreetMap-Mitwirkenden, bereitgestellt unter der Open Database License (ODbL) 1.0, vom Anbieter selbst ausgeliefert; die Vektorkacheln werden aus diesen Daten mit dem quelloffenen Werkzeug Protomaps erzeugt. Die Kartendarstellung stellt ein Produced Work im Sinne der ODbL dar. Der Anbieter erhebt an den zugrunde liegenden OpenStreetMap-Daten keine eigenen Rechte; es gelten allein die Bedingungen der ODbL.
c) Streuobst-Overlay
Das optionale Streuobst-Overlay ist ein Extrakt aus OpenStreetMap-Daten und stellt eine Derivative Database im Sinne der ODbL dar. Der Anbieter stellt diesen Datenbestand daher gesondert unter der ODbL 1.0 zur Verfügung; Einzelheiten und Bezugsweg ergeben sich aus den Lizenzhinweisen (Absatz 4). Die Eignungsberechnung nach Buchstabe a ist von diesem Datenbestand technisch und inhaltlich getrennt; OpenStreetMap-Daten fließen nicht in die Eignungsberechnung ein.
Die vollständigen Quellenangaben, Lizenztexte und Namensnennungen werden in der App sowie auf der Website unter lizenzen.html dauerhaft bereitgehalten und aktuell geführt. Die Namensnennung der Basiskarte erfolgt zusätzlich dauerhaft sichtbar in der Kartenansicht der App; die Quellenangaben der übrigen Kartenebenen sind dort über „Quellen“ abrufbar.
Der Anbieter erhebt an den in Absatz 3 genannten Daten Dritter keine über die jeweilige Lizenz hinausgehenden Rechte und legt dem Nutzer insoweit keine zusätzlichen Beschränkungen auf. Soweit Regelungen dieser AGB — insbesondere Absatz 2 und Absatz 6 dieses Paragrafen sowie die Nutzungsverbote in § 6 Absatz 2 — mit den Bedingungen einer dieser Lizenzen kollidieren, gehen die Lizenzbedingungen vor. Der Anbieter wendet auf die Daten Dritter keine technischen Maßnahmen an, die den Nutzer an der Ausübung der ihm aus diesen Lizenzen zustehenden Rechte hindern. Die dem Nutzer aus den jeweiligen offenen Lizenzen (insbesondere CC BY, CC0, GeoNutzV und ODbL) zustehenden Rechte bleiben in vollem Umfang unberührt.
Die systematische Extraktion, Vervielfältigung, Weitergabe oder kommerzielle Weiterverwendung der vom Anbieter erzeugten Eignungs-Datenbank und der daraus abgeleiteten Eignungsschätzungen — insbesondere der Aufbau eigener Datenbanken hieraus — ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform nicht gestattet (§§ 87a ff. UrhG).
Diese Beschränkung bezieht sich ausschließlich auf die eigene Leistung des Anbieters. Sie erstreckt sich nicht auf die zugrunde liegenden Daten Dritter nach Absatz 3, auf die Kartendarstellung nach Absatz 3 Buchstabe b und nicht auf das Streuobst-Overlay nach Absatz 3 Buchstabe c. Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
Klarstellung zur Rechtsgrundlage: Ein Schutzrecht an einer Datenbank entsteht kraft Gesetzes unter den Voraussetzungen der §§ 87a ff. UrhG und wird durch diese Bedingungen weder begründet noch erweitert. Besteht ein solches Recht im Einzelfall nicht oder nicht in diesem Umfang, ist die vorstehende Beschränkung insoweit gegenstandslos. Die gesetzlich zulässigen Nutzungen einer Datenbank — insbesondere die Entnahme unwesentlicher Teile (§ 87b UrhG) sowie Text und Data Mining (§§ 44b und 60d UrhG) — bleiben ausdrücklich erlaubt und bedürfen keiner Zustimmung.
Die vom Nutzer in das Fundtagebuch eingegebenen Inhalte bleiben ihm zugeordnet; etwaige Urheber- und sonstige Rechte daran verbleiben beim Nutzer.
Der Anbieter erwirbt an diesen Inhalten keine Nutzungsrechte. Die Inhalte werden ausschließlich auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert; eine Übermittlung an den Anbieter findet nicht statt. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(1) Der Nutzer darf die App und die Website nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB nutzen.
(2) Dem Nutzer ist insbesondere untersagt:
(3) Vorrang der Lizenzen Dritter. Die Verbote nach Absatz 2 beziehen sich ausschließlich auf die eigenen Leistungen des Anbieters. Sie gelten nicht für die Daten Dritter nach § 5 Absatz 3, für die Kartendarstellung nach § 5 Absatz 3 Buchstabe b und nicht für das Streuobst-Overlay nach § 5 Absatz 3 Buchstabe c. Soweit eine der dort genannten Lizenzen — insbesondere CC BY 4.0, CC0 1.0, GeoNutzV oder die ODbL 1.0 — dem Nutzer das Vervielfältigen, Weitergeben, Bearbeiten oder den Zugang zu den lizenzierten Inhalten gestattet, gehen die Lizenzbedingungen vor; der Anbieter legt insoweit keine zusätzlichen Beschränkungen und keine technischen Maßnahmen auf, die diese Rechte einschränken (§ 5 Absatz 5).
(4) Bei Verstößen gegen diese Pflichten ist der Anbieter berechtigt, den Zugang vorübergehend zu beschränken oder zu sperren, soweit dies zur Abwehr einer konkreten Beeinträchtigung erforderlich und dem Nutzer gegenüber verhältnismäßig ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 3 Absatz 6 bleibt unberührt. Eine Sperre nach diesem Absatz darf nicht dazu führen, dass dem Nutzer Rechte aus den Lizenzen Dritter entzogen werden; der Bezugsweg für den unter der ODbL 1.0 bereitgestellten Datenbestand (§ 5 Absatz 3 Buchstabe c) bleibt hiervon unberührt.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der übrigen anwendbaren Datenschutzvorschriften.
Diese Bestimmung ist ein Grundsatz und ersetzt die Datenschutzerklärung nicht. Sie begründet keine Rechtsgrundlage für eine Verarbeitung, ersetzt keine Einwilligung und schafft keine Informationspflicht ab. Maßgeblich für Art, Umfang, Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherdauer und die Rechte der betroffenen Personen ist allein die Datenschutzerklärung — die Angaben nach den Artikeln 13 und 14 DSGVO werden dort und nicht hier erteilt. Bei Abweichungen zwischen diesem Paragrafen und der Datenschutzerklärung gilt die Datenschutzerklärung.
Stand der Verarbeitung in der kostenlosen Basisversion: Die App führt kein Nutzerkonto, verwendet keine Analyse-, Mess- oder Werbewerkzeuge und vergibt keine Geräte- oder Nutzerkennung. Die für Kauf und Abonnement eingebundene Abrechnungsbibliothek von Google enthält jedoch einen Weg, über den sie technische Angaben an Google übermitteln kann (Datenschutzerklärung Ziffer 4.8). Standortangaben, Fotos und Einträge des Fundtagebuchs entstehen auf dem Endgerät und verbleiben dort; sie werden nicht an den Anbieter übermittelt. Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung sowie in der App unter „Einstellungen › Datenschutz".
Führt der Anbieter künftig Funktionen ein, die eine über die aktuelle Nutzung hinausgehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfordern (z. B. Funktionen zum Teilen von Inhalten, standortbezogene Zusatzdienste oder werbefinanzierte Angebote), werden diese erst nach vorheriger Information des Nutzers und — soweit gesetzlich erforderlich — nur mit dessen gesondert einzuholender, freiwilliger Einwilligung aktiviert. Eine solche Einwilligung ist unabhängig von der Nutzung der übrigen Funktionen und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.
(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies erforderlich ist, um sie an geänderte gesetzliche Vorgaben oder an eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen, technische Weiterentwicklungen oder Änderungen des Funktionsumfangs der App abzubilden oder Regelungslücken zu schließen. Nicht von dieser Änderungsbefugnis erfasst sind Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung betreffen oder die wesentliche Rechte und Pflichten des Nutzers zu dessen Nachteil verändern.
(2) Über eine beabsichtigte Änderung informiert der Anbieter den Nutzer in der App; er stellt die geänderte Fassung dort zum Abruf und Speichern bereit und benennt die Änderungen.
(3) Die Änderung wird nur wirksam, wenn der Nutzer ihr in der App ausdrücklich zustimmt. Stimmt der Nutzer nicht zu, gilt für ihn die bisherige Fassung fort, auch wenn sich sein Abonnement danach verlängert; er kann die App zu dieser Fassung weiter nutzen und seine Zustimmung später in der App nachholen. Zusätzliche Kartenebenen, Gebiete und Funktionen, die der Anbieter mit oder nach der Information gemäß Absatz 2 einführt, kann er Nutzern vorbehalten, die der geänderten Fassung zugestimmt haben; § 3 Absatz 2 gilt insoweit nicht. Der Anbieter kündigt das Vertragsverhältnis nicht deshalb, weil der Nutzer nicht zugestimmt hat.
Der Nutzer kann die Nutzung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden. Das Recht des Anbieters zur ordentlichen Kündigung nach § 3 Absatz 6 bleibt im Übrigen unberührt.
(3a) Vorrang des besonderen Änderungsrechts bei digitalen Produkten. Für Änderungen entgeltlicher Leistungen (Premium-Leistungen) über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinaus gilt § 327r BGB vorrangig. Der Anbieter nimmt solche Änderungen nur vor, wenn ein triftiger Grund vorliegt, dem Nutzer hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und der Nutzer klar und verständlich informiert wird. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) eine vom Anbieter genutzte Datenquelle Dritter eingestellt, in ihren Nutzungsbedingungen geändert oder in Qualität, Umfang oder Aktualität eingeschränkt wird (§ 2 Absatz 7), (b) eine Änderung zur Wahrung der Sicherheit der App oder der Daten des Nutzers erforderlich ist, (c) geänderte Vorgaben des Betriebssystems oder des App-Stores die bisherige Umsetzung ausschließen, (d) eine Anpassung an geänderte gesetzliche oder behördliche Vorgaben notwendig ist oder (e) der Anbieter die technische Bereitstellung einer Funktion aus wichtigen betriebstechnischen Gründen umstellt, insbesondere Berechnungen von der App auf seinen Server verlagert, und die Funktion in der jeweils aktuellen Fassung der App ohne Einschränkung ihres Umfangs und ihrer Nutzbarkeit weiter bereitstellt, sofern der Nutzer diese Fassung kostenlos auf einem Endgerät installieren kann, das die bei seinem Vertragsschluss in § 2 Absatz 6 genannten Voraussetzungen erfüllt; in älteren Fassungen der App kann die Funktion in diesem Fall entfallen. Buchstabe (e) gilt nicht für Verträge über Premium-Leistungen, bei deren Abschluss eine ältere AGB-Fassung als die Fassung 1.4 Vertragsbestandteil geworden ist; das gilt auch, wenn der Nutzer später einer neueren AGB-Fassung in der App zustimmt oder sich das Abonnement verlängert. Beeinträchtigt eine Änderung den Zugang zum digitalen Produkt oder dessen Nutzbarkeit nicht nur unerheblich, unterrichtet der Anbieter den Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung auf einem dauerhaften Datenträger über Zeitpunkt, Art und Umfang der Änderung und über sein Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich zu beenden. Für Änderungen der unentgeltlichen Basisversion gilt § 3 Absatz 1.
(4) Änderungen, die nicht unter Absatz 1 fallen — insbesondere wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs zulasten des Nutzers — werden nur wirksam, wenn der Nutzer ihnen ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung kann insbesondere durch aktive Bestätigung in der App eingeholt werden.
(1) Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Gerichtsstand
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bielefeld, soweit auch der Anbieter zu diesem Zeitpunkt Kaufmann ist.
(3) Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
(2) (weggefallen)
(3) (weggefallen)